PERSÖNLICH
Persönliche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprechpartner, der Sie vollumfänglich betreut und Ihre Bedürfnisse kennt.
INDIVIDUELL
Wir entwickeln individuelle Konzepte, die Ihre persönliche und wirtschaftliche Lage berücksichtigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.
LEIDENSCHAFTLICH
Aus unserer Leidenschaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompetenz und Einsatzbereitschaft erreichen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.
INNOVATIV
Wir beraten immer zukunftsorientiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Herausforderungen der Zukunft, den gesetzlichen Vorgaben und Ihren individuellen Ansprüchen.
DIE PERSPEKTIVE
VERÄNDERN
und bestehende Strukturen hinterfragen.
Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen.
PERSÖNLICHE BERATUNG -
INNOVATIVE PROZESSE
Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglichkeiten handeln.
Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergebnisse zu erreichen.
HASENBACH MOMBERGER.
zwei Partner, zwei Generationen,
ein konstruktiver Dialog.
So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.
DABEI SEIN?
Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.
Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.
NEUES AUS DEM STEUERRECHT.
Sprechen Sie uns an.
Tel. +49 40 350190
Beschäftigung von Werkstudenten und Praktikanten
Werkstudenten: Für Studierende, die neben ihrem Studium einen Job ausüben, besteht in ihrer Beschäftigung Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Werkstudentenprivileg). Voraussetzung ist, dass das
Elterngeld: Änderung des Elterngeldgesetzes
Für Kinder, die ab dem 1.4.2024 geboren wurden und werden, gelten beim Elterngeld neue Regeln. Das betrifft zum einen den Zeitraum, in dem Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen können und zum anderen die Einkommensgrenze, bis zu der ein
Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften ab 2027
Steuerpflichtige, die für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2026 Überschusseinkünfte (z. B. als Arbeitnehmer oder bei Einkünften aus Kapitalvermögen) von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr erzielen,
Elektrofahrzeuge: Geringerer Wert bei der privaten Nutzung
Die 1%-Regelung ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (= reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) anzusetzen.